Aufnahmekriterien der Fördergruppe 2

Voraussetzung für die Kandidaten

1. Spielklasse (Schiedsrichter/innen der Kreisligen B/C (Pool), Kreisliga A oder Bezirksliga)

2. Alter (Der/Die Kandidat/in soll im Jahr der Berufung mindestens 18 Jahre, höchstens jedoch 35 Jahre alt sein. Höchstalter für Schiedsrichter/innen der Bezirksliga ist 30 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann das Mindestalter 17 Jahre sein)

3. Sportliche Eignung (Norm der 1.Herren Landesliga = Helsen-(FIFA-) Test)

4. Regeltechnische Eignung (mind. 23 von 30 Punkten)

 

5. Fachliche Eignung (mind. eine Beo die mit mind. „ gut“ bewertet werden muss (Ausnahme: Beo unter „gut“ nur ausreichend, wenn die Note aufgrund eines schweren Einzelfehlers beruht); mind. 5 LG-Besuche in der Vorsaison und noch nie vorher Mitglied in der FG2; keinen unentschuldigten Nichtantritt)


Anmeldung/ Nominierung:


Jeder SR/in 
kann sich, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, über seinen Ansetzer, für den Sichtungsprozess vormerken lassen (Stichtag: 30.06.16).

Über die endgültige Nominierung zum Sichtungsprozess entscheidet die Leitung der FG 2 in Abstimmung mit dem Ansetzer.

Die nominierten Kandidaten erhalten dann bis Mitte Juli 2016 eine schriftliche Einladung zur Sichtung, die abschließend vom Kandidaten schriftlich bestätigt werden muss

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden