Voraussetzung für die Kandidaten
1. Spielklasse (Schiedsrichter/innen der Kreisligen B/C (Pool), Kreisliga A oder Bezirksliga)
2. Alter (Der/Die Kandidat/in soll im Jahr der Berufung mindestens 18 Jahre, höchstens jedoch 35 Jahre alt sein. Höchstalter für Schiedsrichter/innen der Bezirksliga ist 30 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann das Mindestalter 17 Jahre sein)
3. Sportliche Eignung (Norm der 1.Herren Landesliga = Helsen-(FIFA-) Test)
4. Regeltechnische Eignung (mind. 23 von 30 Punkten)
5. Fachliche Eignung (mind. eine Beo die mit mind. „ gut“ bewertet werden muss (Ausnahme: Beo unter „gut“ nur ausreichend, wenn die Note aufgrund eines schweren Einzelfehlers beruht); mind. 5 LG-Besuche in der Vorsaison und noch nie vorher Mitglied in der FG2; keinen unentschuldigten Nichtantritt)
Anmeldung/ Nominierung:
Jeder SR/in kann sich, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, über seinen Ansetzer, für den Sichtungsprozess vormerken lassen (Stichtag: 30.06.16).
Über die endgültige Nominierung zum Sichtungsprozess entscheidet die Leitung der FG 2 in Abstimmung mit dem Ansetzer.
Die nominierten Kandidaten erhalten dann bis Mitte Juli 2016 eine schriftliche Einladung zur Sichtung, die abschließend vom Kandidaten schriftlich bestätigt werden muss